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  • nach Terminvereinbarung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

§1 Geltung

1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Orkun Yilmaz Diagnosis2013 – nachfolgend „Diagnosis2013“ genannt – aufgrund von Bestellungen von Vertragspartnern – nachfolgend „Kunde“ genannt – erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verträge, die die Verkäuferin mit ihren Kunden über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Soweit nichts anderes angegeben, handelt es sich beim Produktangebot der Verkäuferin um Gebrauchtware, nicht jedoch um eine neu hergestellte Sache im Sinne des BGB. Zustand und Lieferumfang sind den Produktbeschreibungen zu entnehmen. Sofern nichts anderes vereinbart, werden alle angebotenen Produkte ohne Software und Zubehör geliefert.

(3) Das Produktangebot des Diagnosis2013 richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Demnach ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Diagnosis2013 ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Diagnosis2013 auf Schreiben, Email, Telefax Bezug nimmt, welche Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung solcher Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen finden nur Anwendung, wenn ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich durch Diagnosis2013 zugestimmt wird.

§2 Angebot und Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von Diagnosis2013 sind freibleibend und unverbindlich.

(2) Bei Aufgabe einer Bestellung gegenüber Diagnosis2013 gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des (gewünschten) Produktes gegenüber Diagnosis2013 ab. Der Kunde ist gegenüber Diagnosis2013 an das Angebot bis zum Ablauf des siebten, auf den Tag des Eingangs des Angebots bei der Diagnosis2013 folgenden, Werktages gebunden.

(3) Das Angebot des Kunden gilt von Diagnosis2013 erst dann als angenommen, wenn Diagnosis2013 dem Kunden die Annahme erklärt oder die bestellte Ware absendet.

(4) Der Kunde erhält eine Benachrichtigung über die abgegebene Bestellung. In einer solchen liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung vor, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

§3 Preise und Zahlung

(1) Alle genannten Preise von Diagnosis2013 verstehen sich in EURO zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, Versicherungskosten, Transaktionsgebühren, Kosten für Verpackung und Versand zum Zeitpunkt der Bestellung. Zölle und ähnliche Abgaben sowie andere öffentliche, private Abgaben und Lizenzgebühren hat der Kunde zu tragen.

(2) Die Zahlungen erfolgen je nach Vereinbarung zwischen dem Kunden und der Verkäuferin per Vorauskasse, Sepa Lastschrift, Rechnung, Bar oder PayPal.

(3) Ist eine Lieferung per Rechnung vereinbart, ist diese sofort nach Zugang der Ware und der Rechnung beim Kunden zur Zahlung an Diagnosis2013 fällig.

(4) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

(5) Rechnungsbeträge, sofern die Rechnung vor Lieferung der Ware beim Kunden eingegangen ist, sind innerhalb von 14 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nichts anderes schriftlich (auch per Telefax und E-Mail) vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist deren Eingang bei Diagnosis2013. Zahlt der Kunde bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 8 %-Punkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen; die Geltendmachung höherer Zinsen und weitere Schäden im Falle des Verzugs bleiben unberührt.

(6) Diagnosis2013 ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihr nach der Bestellung des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Diagnosis2013 durch den Kunden aus dem jeweiligen (Vor-) Vertragsverhältnis gefährdet wird.

§4 Lieferbedingungen

(1) Die Lieferungen erfolgen ab Lager Diagnosis2013 in Frankfurt/Main oder ab Lager eines Unterlieferanten.

(2) Die Verfügbarkeit der Waren und deren Lieferzeitpunkt ergeben sich aus den jeweiligen Angaben von Diagnosis2013. Die dort von Diagnosis2013 für Lieferungen und Leistungen in Aussicht gestellten Fristen und Termine gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich die Lieferfristen und Liefertermine auf die Zeitpunkte Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonstigen mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Diagnosis2013 kann – unbeschadet ihrer Rechte aus dem Verzug – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunde seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber des Diagnosis2013 nicht nachkommt.

(4) Diagnosis2013 haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse, insbesondere Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, nicht rechtzeitige oder nicht richtige Belieferung durch den Lieferanten verursacht worden sind, die Diagnosis2013 nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist Diagnosis2013 zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- und Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer – oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Annahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung (auch per Telefax und E-Mail) gegenüber Diagnosis2013 vom Vertrag zurücktreten.

(5) Gerät Diagnosis2013 mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung der Verkäuferin auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt.

§5 Erfüllungsort, Versand, Gefahrenübergang

(1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Frankfurt/Main, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen des Diagnosis2013.

(3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der gelieferten Ware an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem die gelieferte Ware versandbereit ist und Diagnosis2013 dies dem Kunden angezeigt hat. Die Kosten einer Einlagerung trägt der Kunde. Soweit der Versand der bestellten Ware vereinbart wird, trägt der Kunde die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung auch dann, wenn die bestellte Ware anweisungsgemäß ab Lager eines Unterlieferanten direkt an den Kunden versendet wird.

§6 Eigentumsvorbehalt

(1) Diagnosis2013 hält sich das Eigentum, an der von ihr gelieferten Ware, bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Wird die gelieferte Ware vom Kunden verarbeitet oder umgebildet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung, die Umbildung der gelieferten Ware im Namen und für Rechnung des Diagnosis2013 erfolgt und Diagnosis2013 unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der gelieferten Ware – einen entsprechenden Miteigentumsanteil an der neu geschaffenen Sache erwirbt.

(3) Im Fall der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehenden Ansprüche gegen Dritte an die Verkäuferin ab.

(4) Greifen Dritte auf die gelieferte Ware zu, insbesondere durch Pfändung, wird der Kunde sie unverzüglich auf das Eigentum des Diagnosis2013 hinweisen und Diagnosis2013 hierüber informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, Diagnosis2013 die hierdurch entstandenen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde von Diagnosis2013.

§7 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistung beträgt für neu hergestellte Ware 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt jeweils ab Lieferung oder soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Für Gebrauchtware, sog. Used-IT und aufbereitete Gebrauchtware entfällt die Gewährleistung.

(2) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde ohne Zustimmung von Diagnosis2013 die gelieferte Ware ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

(3) Die Gewährleistung entfällt bei ungeprüften, ungetesteten sowie defekten Waren.

§8 Haftung

(1) Die Haftung von Diagnosis2013 auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlungen ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Paragraphen eingeschränkt.

(2) Diagnosis2013 haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung der von wesentlichen Mängeln freien Ware sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung der gelieferten Ware ermöglichen soll und dem Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder dem Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden dienen.

(3) Soweit Diagnosis2013 gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Diagnosis2013 bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln der gelieferten Ware sind, sind nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der gelieferten Ware typischerweise zu erwarten sind.

(4) Die Einschränkungen des § 8 gelten nicht für die Haftung des Diagnosis2013 wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz

§9 Rücktrittsrechte

(1) Verweigert der Kunde die Abnahme der Ware, ist Diagnosis2013 gegenüber dem Kunden berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

(2) Verlangt Diagnosis2013 Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 15 % des Verkaufspreises. Der Schadensersatz ist niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen geringeren Schaden nachweist. Der Kunden hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass Diagnosis2013 überhaupt kein Schaden entstanden ist. Weist Diagnosis2013 einen höheren Schaden nach, darf sie auch einen höheren Schaden verlangen.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen Diagnosis2013 und dem Kunden ist nach Wahl des Diagnosis2013 Frankfurt/Main oder der Sitz des Kunden. Für Klagen gegen Diagnosis2013 ist Frankfurt/Main ausschließlicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Bestimmung unberührt.

(2) Die Beziehungen zwischen Diagnosis2013 und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

(3) Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Punkte treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.